Gabriele Schnell,
Der 17. Juni 1953 in Ludwigsfelde


17. Juni 1953

Im Betriebsteil Ludwigsfelde der Bau-Union Potsdam legen die Arbeiter am frühen Morgen die Arbeit nieder. Etwa 150 Bauarbeiter organisieren sich drei LKWs. Um 8.15 Uhr teilt die Volkspolizei mit: "Die vorgemeldeten LKW mit Provokateuren sind nach Ludwigsfelde und Rangsdorf gefahren, um dort mit der S-Bahn nach Berlin zu gelangen. Die Arbeiter sind mit Schaufeln usw. bewaffnet. Weitere LKW sollen folgen."

Gegen 9.00 Uhr schließen sich die Elektrofahrer des VEB Industriewerkes dem Streik der Bauarbeiter an. Zur gleichen Zeit fordern etwa 30 Brigadiere der Bau-Union den Vorsitzenden ihrer Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) auf, eine Versammlung aller Bau-Union-Belegschaften einzuberufen. Der BGL-Vorsitzende, ein von den Arbeitern geschätzter, parteiloser 45-jähriger, setzt die Versammlung für 11.00 Uhr an. Mit der Einberufung der Vollversammlung ist auch der SED-Vorsitzende der Bau-Union Ludwigsfelde einverstanden. Für die Kollegen auf den Baustellen in der Umgebung organisiert der BGL-Vorsitzende den Transport zum Versammlungsort.

An der zentral gelegenen Baustelle der Berufsschule versammeln sich um 11.00 Uhr etwa 600 Bauarbeiter, aber auch zahlreiche weitere Arbeiter und Einwohner, insgesamt 1.000 bis 1.500 Menschen. Alle sind aufgebracht. Einige halten Transparente in den Händen. Auf einem Pferdefuhrwerk stehend versucht der BGL-Vorsitzende der Bau-Union, die Menschen zu beruhigen. Eine Kundgebung wird nicht abgehalten. Statt dessen formiert sich ein Demonstrationszug zum Verwaltungsgebäude. Dort spricht der BGL-Vorsitzende über den Betriebsfunk zu den Versammelten. Auch der Parteisekretär erhält das Wort, wird aber von der Menschenmenge niedergeschrieen. Die Bauarbeiter bestimmen eine 27-köpfige Streikleitung, die ihre Forderungen formuliert:
  1. Abschaffung sämtlicher Normen, anständiger Lohn, eine vernünftige, saubere Qualitätsarbeit;
  2. Abschaffung sämtlicher HO-Läden und die Zurückführung zur Privatwirtschaft;
  3. Freie, geheime Wahlen in ganz Deutschland;
  4. Freilassung sämtlicher Kriegsgefangenen in allen Ländern;
  5. Sofortige Freilassung aller politischen Häftlinge;
  6. Lösung des FDGB von der Partei;
  7. Auflösung der Sektoren- und Zonengrenzen;
  8. Ab sofort Presse- und Redefreiheit für jeden Volksgenossen;
  9. Zahlung der Streikgelder durch FDGB ab sofort;
  10. Keine Maßnahmen oder Zwangsmaßnahmen gegen die Streikleitung und gegen die Streikenden;
  11. Erhöhung der Renten.
Das Streikkomitee wird beauftragt, mit der Betriebsleitung über diesen Forderungskatalog zu verhandeln und diesen der DDR-Regierung zu überbringen. Für die Mitglieder des Streikkomitees stellt der BGL-Vorsitzende Ausweise aus; nur sie sollen nach dem Willen der Demonstranten das Werkgelände betreten. Zur Sicherung des Werkes werden mehrere Streikposten bestimmt. Auf Anordnung des BGL-Vorsitzenden überträgt der Betriebsfunk den Radiosender RIAS, bis schließlich der Parteisekretär diese Übertragung beenden lässt. Gegen 15.00 Uhr setzt sich ein 3.000-köpfiger Demonstrationszug in Richtung Stadtzentrum in Bewegung.

Um 16.00 Uhr verhängt die Besatzungsmacht den Ausnahmezustand.

Gegen 16.30 Uhr treten auch die Beschäftigten der Maschinen-Traktoren-Station (MTS) in den Streik. Die Staatssicherheit meldet: "Der Streik hat das Ziel, die Zweischichtnorm abzuschaffen. Unterstützt werden die Traktoristen von den Arbeitern des Industriewerkes Ludwigsfelde."

In den Abendstunden bewachen zahlreiche streikende Bauarbeiter zusammen mit Traktoristen der MTS und ihren Traktoren das Industriewerk. Dann treffen Volkspolizei und sowjetisches Militär ein, die das Werkgelände mit Gewalt räumen. Mindestens 15 Menschen werden verhaftet.

18. Juni 1953

Um 9.20 Uhr berichtet die Staatssicherheit: "Der Sondereinsatzstab Ludwigsfelde meldet, dass im Industriewerk Ludwigsfelde kleinere Gruppen nur die Arbeit aufgenommen haben. Im Ort selbst bilden sich größere Mengen von Diskussionsgruppen. Vom Sondereinsatzstab werden sofort Maßnahmen ergriffen."

In der MTS erzwingt Volkspolizei am frühen Vormittag die Arbeitsaufnahme. Im Volkspolizeibericht heißt es:
"Nach Abrücken des Kommandos unter Zurücklassung von fünf VP-Angehörigen wurde nach 20 Minuten gemeldet, dass die Belegschaft des Barackenlagers sich auf der Straße sammelte und die Traktoren der MTS nicht herunter ließ. Daraufhin wurde in Verbindung mit einem Kommando der Sowjetarmee ein zweiter Einsatz gestartet, wobei die Provokateure, etwa 400-500 Mann, umzingelt wurden und durch die erstmalige Anwendung des Gummiknüppels auseinander getrieben wurden. Drei der Rädelsführer wurden festgenommen und die vollkommene Ruhe hergestellt."

Die verhafteten "Rädelsführer" werden im Potsdamer Staatssicherheitsgefängnis in der Lindenstraße eingesperrt und verhört. Am 20. Juni wird die Bezirksstaatsanwaltschaft Potsdam eingeschaltet. Am 23. Juni senden der Parteisekretär der Bau-Union Potsdam, der Parteisekretär des Betriebsteils Ludwigsfelde der Bau-Union und der Parteisekretär der Halle II des Industriewerkes ein streng vertrauliches Schreiben an den Vorsitzenden der SED-Bezirksleitung Potsdam. Darin heißt es: "Wir als Mitglieder der Partei, die während des Streiks der Banditen die Hauptlast getragen haben, verlangen, dass Du dich persönlich darum kümmerst, dass diese Banditen wirklich ihrer gerechten Strafe zugeführt werden".

Am 23. Juni 1953 urteilt das Bezirksgericht Potsdam über vier "Rädelsführer" der Ereignisse in Ludwigsfelde. Als "Hauptorganisator der Streikleitung im Industriewerk Ludwigsfelde" wird ein 37-jähriger Rohrleger zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Ein 27-jähriger Maurer erhält eine zweijährige Zuchthausstrafe. Gegen einen weiteren Maurer, der während des Streiks vorschlug, den 17. Juni künftig als Nationalfeiertag zu begehen, wird das Verfahren eingestellt. Den BGL-Vorsitzenden spricht das Bezirksgericht frei.

Einen Tag später, am 24. Juni, wird der BGL-Vorsitzende ein zweites Mal verhaftet, am 29. Juni aber wieder freigelassen.

Ende Juli 1953 wenden sich SED-Funktionäre der Bau-Union Ludwigsfelde deshalb erneut an die SED-Bezirksleitung. Sie bewirken, dass der Fall des inzwischen von seinem Amt zurückgetretenen BGL-Vorsitzenden an den Generalstaatsanwalt übergeben wird. So wird der 45-jährige am 2. August zum dritten Mal verhaftet und im Potsdamer Staatssicherheitsgefängnis bis zum 17. November 1953 eingesperrt. Dann wird er erneut freigesprochen.

[Quellen: BStU, Ast. Potsdam, Allg. S, 1/53, Bd. III, IV u. IX ; BStU, Ast. Potsdam, STA 4337, Bd. I, II u, V; BstU, Ast. Potsdam, Kartei F18/C1.]