Beschluss des Ministerrates zur Gründung der Stalin-Gedenkstätte und des Museums für die Geschichte des Potsdamer Abkommens, 18.5.1953

Nach dem heroischen Kampf und dem Sieg der ruhmreichen Sowjetarmee über den deutschen Faschismus fand in Potsdam vom 17. Juli bis 2. August 1945 die Dreimächte-Konferenz in dem ehemaligen Schloß Cäcilienhof statt.

Dank der Initiative Generalissimus Stalins wurde das Potsdamer Abkommen abgeschlossen, das die Grundlage zum Aufbau eines einheitlichen friedliebenden, demokratischen Deutschland bildet.

In diesen historischen Tagen der Potsdamer Konferenz wohnte und arbeitete Stalin in Potsdam-Babelsberg, Karl-Marx-Str. 27. Damit sind das ehemalige Schloß Cäcilienhof und das Wohnhaus Stalins als bedeutende Gedenkstätten in die Geschichte unseres Volkes eingegangen.

Ausgehend vom Beschluß des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands "Erfüllt das Vermächtnis des grossen Stalin" sind das Stalin-Wohnhaus und Cäcilienhof zu würdigen, nationalen Gedenkstätten zu gestalten, die der historischen Bedeutung dieser Konferenz und der Größe der Persönlichkeit Stalins entsprechen.

Daher wird beschlossen:
  1. Das Stalin-Wohnhaus in Potsdam-Babelsberg und das ehemalige Schloß Cäcilienhof in Potsdam werden zu nationalen Gedenkstätten des deutschen Volkes erklärt.
  2. Beide Objekte werden unter Denkmalschutz gestellt
  3. Das Haus in Potsdam-Babelsberg, in dem Stalin 1945 wohnte, wird zur Stalin-Memorial-Stätte ausgebaut.
  4. Das ehemalige Schloß Cäcilienhof wird als Museum der Geschichte des Potsdamer-Abkommens eingerichtet, das die Rolle Stalins als Befreier vom faschistischen Joch würdigt.
  5. Am Jahrestag der Unterzeichnung des Potsdamer Abkommens werden die historischen Räume Cäcilienhof feierlich eröffnet.
  6. Die Stalin-Memorialstätte und das Museum der Geschichte des Potsdamer Abkommens sind Zweigstellen des Museums für Deutsche Geschichte und damit dem Staatssekretariat für Hochschulwesen unterstellt.
[Quelle: SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/382.]